ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (PRODUKTE)

ARTIKEL 1 – Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemäß Art.
L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs die alleinige Grundlage
für das Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien.
Sie legen die Bedienungen fest, unter denen die Firma „ITOH DENKI
EUROPE“ („der Zulieferer“) den gewerblichen Käufern („der
Käufer“ oder „die Käufer“), die dies auf der Webseite des Zulieferers,
durch direkte Anfrage oder auf Papierdokumenten beantragen, die
folgenden Produkte liefert: Motorrollen und Trommelmotoren,
Steuerplatinen und Zubehör, Module und Zubehör für Förder- oder
Logistikanlagen sowieWerbetafeln und sonstige Vorrichtungen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Beschränkungen
und uneingeschränkt für alle Verkäufe, die zwischen dem Zulieferer
und den Käufern der gleichen Kategorie abgeschlossen werden,
unabhängig von den Bedingungen, die auf den Dokumenten des
Käufers aufgeführt sind, insbesondere von dessen allgemeinen
Einkaufsbedingungen.
Gemäß den geltenden Vorschriften werden die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen allen Käufern zugestellt, die dies
beantragen, damit sie bei dem Zulieferer eine Bestellung aufgeben
können.
Jede Bestellung von Produkten bedingt seitens des Käufers die
Annahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der
allgemeinen Nutzungsbedingungen der Internetseite des Zulieferers für
Online-Bestellungen.
Die Informationen in den Katalogen, Prospekten und Preislisten des
Zulieferers sind unverbindlich und können jederzeit angepasst werden.
Der Zulieferer kann sie nach eigenem Ermessen ändern.

ARTIKEL 2 –Bestellungen – Preise

2-1 Bestellungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie schriftlich
auf Papier mit dem Firmenbriefkopf des Käufers oder auf einem
Bestellschein des Zulieferers mit der Unterschrift und dem
Firmenstempel des Käufers zugestellt werden.
Der Kauf gilt erst als abgeschlossen, wenn die Bestellung des Kunden
explizit und schriftlich vom Zulieferer bestätigt wird. Der Zulieferer
stellt sicher, dass die bestellten Waren verfügbar sind und stellt eine
schriftliche Empfangsbestätigung für die Bestellung aus.

2-2 Das verkaufte Produkt ist immer kundenspezifisch und entspricht
den vom Käufer angegebenen besonderen Bedingungen und
Anforderungen. Daher sind Änderungen von Bestellungen nicht
zulässig.

2-3 Im Falle der Stornierung der Bestellung durch den Käufer nach der
Annahme der Bestellung durch den Zulieferer mindestens 30 Tage vor
dem für die Lieferung der bestellten Produkte vorgesehenen Termin –
aus beliebigen Gründen mit Ausnahme von höherer Gewalt – fällt die
eventuell gezahlte Anzahlung von Rechts wegen an den Zulieferer und
es besteht kein Recht auf Rückerstattung.
Im Falle der Stornierung der Bestellung durch den Käufer nach der
Annahme der Bestellung durch den Zulieferer innerhalb einer Frist von
30 Tagen vor dem für die Lieferung der bestellten Produkte
vorgesehenen Termin – aus beliebigen Gründen mit Ausnahme von
höherer Gewalt – steht dem Zulieferer der Gesamtverkaufspreis zu und
wird mit sofortiger Wirkung fällig.

2-4 Warenrücksendungen erfordern die Zustimmung des Zulieferers. In
diesem Fall gehen die Kosten und Risiken zu Lasten des Käufers. Ein
ohne eine solche Zustimmung zurückgesandtes Produkt gibt kein
Anrecht auf eine Gutschrift und wird für den Käufer zur Abholung
bereitgehalten.

2-5 Die Bestellung ist kundenspezifisch und kann ohne die Zustimmung
des Zulieferers nicht abgetreten werden.

2-6 Die Produkte werden zu dem am Tag der Bestellungsaufgabe
geltenden Listenpreis des Zulieferers und ggf. zu dem speziellen, dem
Käufer zugestellten Angebot geliefert. Diese Preise sind Festpreise, die
während ihrer vom Zulieferer angegebenen Gültigkeitsdauer nicht
verändert werden können.
Diese Preise verstehen sich exklusive MwSt., ab Werk, einschließlich
Standardverpackung.
Sie enthalten weder die Transportkosten, noch die eventuellen
Zollgebühren oder Versicherungskosten, die zu Lasten des Käufers
gehen. Diese eventuellen Kosten werden dem Käufer vom Verkäufer in
Rechnung gestellt.
Falls die Lieferung durch Verschulden des Zulieferers unvollständig
sein sollte, gehen die zusätzlichen Transportkosten, die über den in der
Empfangsbestätigung aufgeführten vertraglichen Betrag hinausgehen,
zu Lasten des Zulieferers.
Vom Käufer aufgrund des Produkts, des Lieferorts oder der
Transportart geforderte Sonderverpackungen werden zusätzlich
berechnet. Sie müssen bei der Bestellung vom Käufer schriftlich
angefordert werden. Der Zulieferer lehnt jede Haftung ab, wenn die
Anfrage nicht gemäß den oben erläuterten Bedingungen erfolgt.

ARTIKEL 3 – Zahlungsbedingungen

3-1 When a Purchaser places an order for the first time or when the order is

3-1 Bei der ersten Bestellung oder bei Verkäufen in Länder außerhalb der
EWG ist der Kaufpreis bei der Bestellung fällig.

3-2 In allen anderen Fällen kann bei der Bestellungsaufgabe eine
Anzahlung über den Gesamtbetrag des Einkaufspreises der genannten
Produkte gefordert werden. Der Restbetrag ist zahlbar am Tag der
Lieferung fällig.
Wenn keine Anzahlung gefordert wurde und Punkt 3-1 nicht zutrifft, ist
der Gesamtpreis in einer einmaligen Zahlung ab der Lieferung zu
entrichten.
Der Zulieferer ist nicht zur Lieferung der vom Käufer bestellten
Produkte gehalten, wenn dieser nicht den Preis gemäß den oben
genannten Bedingungen und Modalitäten entrichtet.
Im Falle eines Zahlungsverzugs für die vom Käufer geschuldeten
Beträge stehen dem Zulieferer automatisch und von Rechts wegen ohne
weitere Formalitäten oder vorherige Abmahnung Verzugszinsen zu
dem von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Refinanzierung
berechneten Zinssatz zusätzlich zu zehn Prozent des Rechnungsbetrags
inkl. MwSt. zu. Die Konventionalstrafe ist ab dem ersten Tag des
Zahlungsverzugs fällig und wird wie folgt berechnet: [(Zinssatz) x
Betrag inkl. MwSt.] x [Anzahl Tage Zahlungsverzug / 365].
Der Zahlungsverzug begründet die sofortige Fälligkeit aller noch
geschuldeter Beträge, unbeschadet möglicher sonstiger Maßnahmen, die
der Zulieferer gegen den Käufer einleiten kann.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen behält
sich der Zulieferer das Recht vor, unter Anderem die Lieferung
laufender Bestellungen für den Käufer zurückzuhalten oder zu
stornieren, die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu unterbrechen sowie
eventuelle Preisvergünstigungen für den Käufer zu verringern oder zu
streichen.
Außerdem wird dem Käufer bei Zahlungsverzug von Rechts wegen
und ohne vorherige Benachrichtigung eine pauschale Entschädigung
von 40 Euro für Beitreibungskosten berechnet. Der Zulieferer behält sich
das Recht vor, vom Käufer gegen Vorlage der Belege eine zusätzliche
Entschädigung zu verlangen, wenn die tatsächlichen Beitreibungskosten
diesen Betrag überschreiten, wobei dies sowohl die Kosten für eine
gütliche Beitreibung als auch diejenigen für eine gerichtliche Beitreibung
umfasst.

3-3 Konventionalstrafen: Gemäß ausdrücklicher Vereinbarung
begründet das völlige oder teilweise Ausbleiben der Zahlung zum
Fälligkeitstermin unabhängig von der geplanten Zahlungsart und ohne
vorherige Inverzugsetzung einen Rechtsstreit und die Berechnung einer
Entschädigung von 15 % des noch offenen Betrags inkl. MwSt. als
Schadensersatz, unbeschadet der Verzugszinsen, es sei denn der
Zulieferer hat der Verlängerung der Zahlungsfrist zugestimmt.

3-4 Eigentumsvorbehalt: Bis zur Zahlung des Gesamtpreises durch den
Käufer behält sich der Zulieferer das Eigentumsrecht an den verkauften
Produkten vor, welches ihm erlaubt, diese Produkte wieder in Besitz zu
nehmen. Eine vom Käufer beglichene Anzahlung verbleibt beim
Zulieferer als pauschale Entschädigung, unbeschadet sonstiger Schritte,
die dieser gegen den Käufer einleiten kann.

3-5 Der Zulieferer gewährt kein Skonto bei Zahlungen vor dem auf der
Rechnung aufgeführten Fälligkeitsdatum oder innerhalb einer kürzeren
Frist als der in den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen
genannten Frist.

ARTIKEL 4 – Rabatte, Preisnachlässe und Rückvergütungen

Je nach den gekauften oder vom Zulieferer einmalig und an den
gleichen Ort gelieferten Mengen oder der Häufigkeit seiner Bestellungen
kann der Käufer die in den Preislisten des Zulieferers aufgeführten
Rabatte, Preisnachlässe und Rückvergütungen erhalten.

ARTIKEL 5 – Lieferungen

Die vom Käufer erworbenen Produkte werden innerhalb einer
maximalen Frist von 60 Tagen nachdem der Zulieferer den jeweiligen
unterzeichneten Bestellschein und die zu diesem Zeitpunkt fällige
Anzahlung erhalten hat geliefert.
Diese Frist ist nicht verpflichtend und der Zulieferer haftet nicht
gegenüber dem Käufer bei einem Lieferverzug von weniger als 30 Tagen.
Bei einem Verzug von mehr als 30 Tagen kann der Käufer die
Stornierung des Verkaufs verlangen. Die bereits gezahlten Anzahlungen
werden ihm dann vom Zulieferer zurückerstattet.
Die Haftung des Zulieferers ist ausgeschlossen, wenn der Lieferverzug
oder die Stornierung der Lieferung dem Käufer oder höherer Gewalt
zuzuschreiben sind.
Die Lieferung erfolgt – durch direkte Übergabe der Produkte an den
Käufer – durch Meldung der Lieferbereitschaft – durch Übergabe an
eine Transportgesellschaft oder einen Spediteur am Standort des
Zulieferers, wobei der Transport der Produkte auf Risiken des Käufers
erfolgt.
Der Käufer muss den Zustand der Produkte bei der Lieferung durch
Sichtprüfung kontrollieren. Ohne Vorbehalte seitens des Käufers mittels
eines Einschreibens mit Rückschein einschließlich des Lieferscheins
innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach der Lieferung gelten die
gelieferten Produkte als übereinstimmend mit der Bestellung im
Hinblick auf ihre Menge und Qualität.
Der Käufer bestätigt, dass es dem Transportunternehmen obliegt, die
Lieferung durchzuführen. Der Zulieferer hat seine Lieferverpflichtungen
erfüllt, sobald er die bestellten Produkte dem Transportunternehmen
übergeben und dieses sie ohne Vorbehalte angenommen hat.
Der Käufer kann daher bei Lieferfehlern oder Transport- bzw.
Entladeschäden keine Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer
geltend machen.

ARTIKEL 6 – Eigentumsübergang – Gefahrenübergang

6-1 Der Eigentumsübergang der Produkt auf den Käufer erfolgt erst
nach vollständiger Zahlung des Preises durch Letzteren, unabhängig
vom Lieferdatum der Produkte.
Die Rückgabe der unbezahlten Waren ist durch den Käufer auf eigene
Kosten und Risiken durchzuführen, wenn der Zulieferer ihm per
Einschreiben mit Rückschein ohne weiteres Verfahren eine
Inverzugsetzung zukommen lässt.

6-2 Der Übergang der Verlust- und Beschädigungsgefahren für die
Produkte des Zulieferers erfolgt sofort nach der Lieferung und der
Annahme der Produkte durch den Käufer oder der Übergabe an das
Transportunternehmen.

ARTIKEL 7 – Haftung des Zulieferers – Gewährleistung

7-1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zulieferer die
verkauften Produkte nicht installiert.
Der Zulieferer gewährt auf die von ihm gelieferten Produkte eine
Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung.
Diese Gewährleistung deckt die fehlende Übereinstimmung der
Produkte mit der Bestellung und alle versteckten Fehler aufgrund von
Material-, Entwicklungs- oder Fertigungsfehlern, aufgrund derer die
Produkte nicht verwendet werden können. Die Gewährleistung ist
untrennbar mit dem vom Zulieferer verkauften Produkt verbunden. Das
Produkt darf nicht geändert, umgestaltet oder abgeändert und dann
verkauft oder weiterverkauft werden.
Diese Gewährleistung ist auf den Ersatz oder die Rückerstattung der
fehlerhaften oder defekten Produkte beschränkt.
Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer den Zulieferer
innerhalb einer maximalen Frist von 15 Tagen nach deren Feststellung
schriftlich über das Vorhandensein der Defekte informieren, sonst
verfällt jegliches diesbezügliche Recht.
Der Zulieferer ersetzt oder lässt die für defekt befundenen
gewährleistungsgegenständlichen Produkte oder Bauteile reparieren.
Diese Gewährleistung deckt auch alle Arbeitskosten. Sie umfasst
allerdings nicht den Rücktransport der Produkte, der zu Lasten des
Käufers geht.
Der Ersatz der defekten Produkte oder Bauteile verlängert die oben
genannte Gewährleistungsfrist für die Gesamtheit der Bestellung nicht.
Nur die Gewährleistungsfrist für die defekten Produkte oder Bauteile
gilt unter den gleichen Bedingungen wie die ursprüngliche
Gewährleistung.

7-2 Die Gewährleistung gilt nicht für Produkte, die einem anormalen
Gebrauch unterliegen oder unter Bedingungen verwendet wurden, für
die sie nicht hergestellt wurden, insbesondere bei Abweichungen von
den in der Bedienungsanleitung angegebenen Bedingungen.
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn das Produkt ohne die vorherige
Genehmigung des Zulieferers geändert oder von Personen repariert
wurde, die nicht vom Zulieferer zugelassen sind.
Sie entfällt ebenfalls bei Beschädigungen oder Defekten durch Stöße,
Stürze, Nachlässigkeit, fehlende Überwachung oder Pflege, oder auch
bei Umbauten des Produkts.

ARTIKEL 8 – Geistiges Eigentum

Der Zulieferer bleibt alleiniger Inhaber des gewerblichen und
geistigen Eigentums an den Produkten, Fotos und technischen
Unterlagen, die ohne seine schriftliche Genehmigung weder
mitgeteilt noch veröffentlicht werden dürfen.
Die Nutzung der Produkte oder Marken ITOH DENKI und POWER
MOLLER zu gewerblichen oder Werbungszwecken ist untersagt, es
sei denn, der Zulieferer hat dem ausdrücklich vorher zugestimmt.

ARTIKEL 9 – Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag bezüglich seiner
Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Kündigung, deren jeweilige
Konsequenzen und Folgen unterliegen dem Handelsgericht in
dessen Kompetenzbereich der Firmensitz des Zulieferers liegt.

ARTIKEL 10 – Geltendes Recht – Vertragssprache

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sich daraus
ergebenden Kauf- und Verkaufstätigkeiten französischem Recht
unterliegen.
Sie sind in französischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder
mehrere andere Sprachen übersetzt werden sollten, ist bei
Streitigkeiten allein der französische Text maßgeblich.

ARTIKEL 11 – Annahme durch den Käufer

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Preise werden ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart und von
diesem bestätigt. Er erklärt, sie vollständig zur Kenntnis genommen
zu haben und verzichtet daher darauf, gegenteilige Dokumente
geltend zu machen, insbesondere seine eigenen allgemeinen
Einkaufsbedingungen.

ARTIKEL 12 – Sonstige Bestimmungen

Ausnahmen oder Änderungen der vorliegenden Bedingungen
gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Zulieferer
bestätigt wurden. Wenn eine besondere Vereinbarung einer
Bestimmung der vorliegenden Bedingungen widerspricht, bleiben
die sonstigen Bestimmungen gültig.
Falls der Zulieferer eine der Bestimmungen der vorliegenden
Bedingungen nicht durchsetzt, gilt dies nicht als Verzicht auf diese
Bestimmung oder weitere Bestimmungen.
Durch die Ungültigkeit einer Bestimmung der vorliegenden
Bedingungen werden die Bedingungen als Ganzes nicht ungültig.

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